Zahlungsschwacher Niederländer - der
schnelle Weg zur Vollstreckung
Sie sollen einen Kaufpreis gegen einen
Niederländer in Zahlungsschwierigkeiten einklagen. Vereinbarter Gerichtsstand
ist der Sitz des Mandanten.
Falsch: Sie verklagen den Niederländer bei
dem Gericht des Mandanten.
Richtig: Sie flankieren Ihre Klage bei dem
Gericht des Mandanten durch einen Arrest in den Niederlanden. - Mehr...
GENSCH - Anwaltsbüro
für niederländisches Recht.