Zahlungsschwacher Niederländer - der schnelle Weg zur Vollstreckung

 

Sie sollen einen Kaufpreis gegen einen Niederländer in Zahlungsschwierigkeiten einklagen. Vereinbarter Gerichtsstand ist der Sitz des Mandanten.

 

Falsch: Sie verklagen den Niederländer bei dem Gericht des Mandanten.

 

Richtig: Sie flankieren Ihre Klage bei dem Gericht des Mandanten durch einen Arrest in den Niederlanden. - Mehr...

 

 

GENSCH - Anwaltsbüro für niederländisches Recht.