Knöllchen aus den Niederlanden - zahlen oder ignorieren?

 

Ihr Mandant soll für falsches Parken in den Niederlanden 5 € Parksteuern und 40 € Kosten zahlen. Er bestreitet den Parkverstoß.

 

Falsch: Sie raten dem Mandanten, das Knöllchen zu zahlen, da es ausreiche, dass sein Fahrzeug im Parkverbot gestanden hat,

 

Richtig: Sie raten dem Mandanten, das Knöllchen zu ignorieren (unter Hinweis auf Amtsgericht Münster, Urteil vom 23.11.1994, DAR 1995, 165) - Mehr ...

 

 

GENSCH - Anwaltsbüro für niederländisches Recht.