Knöllchen aus den Niederlanden -
zahlen oder ignorieren?
Ihr Mandant soll für falsches Parken
in den Niederlanden 5 € Parksteuern und 40 € Kosten zahlen. Er bestreitet den
Parkverstoß.
Falsch: Sie raten dem Mandanten, das Knöllchen zu zahlen, da es ausreiche, dass sein Fahrzeug im Parkverbot gestanden hat,
Richtig: Sie raten dem Mandanten, das
Knöllchen zu ignorieren (unter Hinweis auf Amtsgericht Münster, Urteil vom
23.11.1994, DAR 1995, 165) - Mehr ...
GENSCH - Anwaltsbüro
für niederländisches Recht.