Unternehmensgründung in den
Niederlanden - Praxisbeispiel
Der Fall:
Ein deutscher Investor
will mit einem Niederländer ein Gemeinschaftsunternehmen in der Form einer
Gesellschaft mit beschränkter Haftung niederländischen Rechts (B.V.) gründen.
Die Abwicklung:
• Das Unternehmen soll sofort starten. Die B.V. wird als B.V. in Gründung (B.V.i.o.) zur Eintragung ins Handelsregister angemeldet.
• Die Gründung der Gesellschaft wird
durch einen niederländischen Notar beurkundet. Der Gesellschaftsvertrag muss in
niederländischer Sprache verfasst sein.
• Die Gründung der Gesellschaft und die Geschäftsführer werden zur Eintragung in das Handelsregister angemeldet.
• Der deutsche Investor wird von mir
umfassend vertreten, ohne dass er selbst erscheinen muss.
GENSCH - Anwaltsbüro
für niederländisches Recht.