Eigentumsvorbehalt: Sind unsere Lieferbedingungen hollandtauglich?

Das niederländische Recht kennt nur den einfachen und den erweiterten Eigentumsvorbehalt. Der verlängerte Eigentumsvorbehalt (also die Abtretung der Kundenforderung an den Lieferanten) ist nicht zulässig.

Vereinbart der deutsche Lieferant dagegen mit seinem niederländischen Abnehmer die Geltung deutschen Rechts für den Eigentumsvorbehalt, so wird in den Niederlanden auch der deutsche verlängerte Eigentumsvorbehalt anerkannt.

 

 

GENSCH - Anwaltsbüro für niederländisches Recht.