Erfolgreicher Forderungseinzug bei holländischen Schuldnern - in Deutschland oder Holland vorgehen?

Bei Forderungen gegen Schuldner mit Sitz/Wohnsitz in Holland hat der Gläubiger manchmal die Wahl, ob er in Deutschland oder Holland vorgeht. Was muss er bei seiner Entscheidung beachten?

1. In Deutschland vorgehen - Vorteile

a) Chance eines Versäumnisurteils

Wer geht schon gern vor ein fremdes Gericht? Die Streitfreudigkeit eines Beklagten nimmt mit steigender Entfernung des Gerichtsorts von seinem Heimatgericht ab. Eine Klage in Deutschland erhöht daher die Chance, gegen den holländischen Schuldner ein Versäumnisurteil zu erhalten.

b) Kostenerstattung

Während der Prozessgewinner in den Niederlanden seine Kosten nur teilweise erstattet erhält, werden die Kosten Deutschland voll erstattet.

2. In Holland vorgehen - Vorteile

a) Schnelle Zustellung

Eine grenzüberschreitende Zustellung ist zeitraubend. Für die Zustellung einer Klage ins Ausland werden Wochen benötigt. Verzögerungen des Rechtsstreits können den Prozesserfolg zunichte machen, wenn beim Schuldner später nichts mehr zu holen ist. Bei einer Direktklage in Holland werden Zeitverluste vermieden.

b) Einstweiliger Rechtsschutz

Dem Gläubiger bieten sich in Holland günstige Möglichkeiten des einstweiligen Rechtsschutzes (Arrest).

Während das deutsche Arrestrecht gläubigerunfreundlich ist, insbesondere für einen Arrestantrag ein schlechte Vermögenslage oder eine unregelmäßige Zahlungsweise des Schuldners nicht ausreicht, kurz gesagt der Grundsatz gilt:

                                     "Erst klagen - dann vollstrecken",

gilt in Holland dagegen umgekehrt:

                                    "Erst vollstrecken - dann klagen".

So reicht die Behauptung, der Schuldner befinde sich in einer schlechten finanziellen Situation, regelmäßig als Arrestgrund aus. Glaubhaftmachung oder Beweis des Arrestgrunds werden nicht verlangt.

Soll im Wege des Arrests in eine Forderung gepfändet werden (z.B. in ein Bankkonto), ist nicht einmal die Behauptung eines Arrestgrunds erforderlich.

Ein Arrest wird ohne Anhörung des Schuldners erlassen. Die praktische Abwicklung ist denkbar einfach: Der Richter setzt seine Unterschrift auf den vom Gläubiger als Anhang zu seinem Arrestantrag bereits entworfenen Arrestbefehl. Der Gläubiger kann oft schon binnen weniger Stunden nach Einreichung des Arrestantrags vollstrecken.

 

GENSCH - Anwaltsbüro für niederländisches Recht.