Garantieklage des niederländischen
Warenkäufers - was tun?
Ihr Mandant wird von seinem
niederländischen Warenkäufer, der seinerseits von seinem Abnehmer vor einem
Gericht in den Niederlanden auf Gewährleistung wegen Mängeln verklagt worden
ist, vor demselben Gericht auf Freistellung von den Gewährleistungansprüchen
in Anspruch genommen (sogenannte Garantieklage).
Falsch: Sie raten dem Mandanten, nichts zu
tun, da es eine solche Garantieklage im deutschen Recht nicht gibt und ein
niederländisches Urteil gegen den Mandanten in Deutschland nicht vollstreckt
werden könne.
Richtig: a) Sie raten dem Mandanten, den
Prozess aufzunehmen.
b) Sie
prüfen, ob und ggf. wie das Risiko von Garantieklagen aus den Niederlanden
künftig verringert werden kann.
GENSCH - Anwaltsbüro
für niederländisches Recht.