Garantieklage des niederländischen Warenkäufers - was tun?

 

Ihr Mandant wird von seinem niederländischen Warenkäufer, der seinerseits von seinem Abnehmer vor einem Gericht in den Niederlanden auf Gewährleistung wegen Mängeln verklagt worden ist, vor demselben Gericht auf Freistellung von den Gewährleistungansprüchen in Anspruch genommen (sogenannte Garantieklage).

 

Falsch: Sie raten dem Mandanten, nichts zu tun, da es eine solche Garantieklage im deutschen Recht nicht gibt und ein niederländisches Urteil gegen den Mandanten in Deutschland nicht vollstreckt werden könne.

 

Richtig: a) Sie raten dem Mandanten, den Prozess aufzunehmen.

b) Sie prüfen, ob und ggf. wie das Risiko von Garantieklagen aus den Niederlanden künftig verringert werden kann.

 

 

GENSCH - Anwaltsbüro für niederländisches Recht.