Sicherungsabtretung von
Kundenforderungen in der Insolvenz des niederländischen Bankkunden - Tipps für
deutsche Banken
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Der Fall:
Eine deutsche Bank gewährt ihrem
niederländischen Kunden Kredit gegen stille Abtretung seiner Kundenforderungen
aus Warenlieferungen (Sicherungsabtretung). Der Bankkunde wird insolvent. Der
niederländische Insolvenzverwalter zieht die abgetretenen Forderungen ein. Er
verweigert die Herausgabe der Gelder an die Bank mit der Begründung, nach
niederländischem Recht sei die Sicherungsabtretung von Forderungen unzulässig.
Die Frage:
Kann die Bank an die vom
Insolvenzverwalter eingezogenen Kundenforderungen herankommen?
Die Lösung:
Beurteilt man den Fall nach
niederländischem Recht, so hat der Insolvenzverwalter recht: Ein
Forderungsabtretung zu Sicherungszwecken ist unzulässig. Das niederländische
Recht lässt eine Sicherheit an Forderungen nur durch Bestellung eines
Pfandrechts zu.
Beurteilt man den Fall dagegen nach
deutschem Recht, so hat die Bank recht. Denn das deutsche Recht kennt kein
Verbot einer Sicherungsabtretung von Forderungen.
Entscheidend ist also, welches Recht
Anwendung findet. Das hängt davon ab, ob deutsche oder niederländische Gerichte
über den Fall entscheiden.
Deutsche Gerichte würden
niederländisches Recht anwenden. Denn nach deutschem internationalen
Privatrecht wird die Wirksamkeit der Abtretung nach dem Recht des Staats
beurteilt, welches für die abgetretene Forderung gilt. Für die abgetretene
Forderung gilt niederländisches Recht, da der Bankkunde als Verkäufer seinen
Sitz in den Niederlanden hat und das Recht am Sitz des Verkäufers gilt
(ausgenommen Verkäufer und Käufer vereinbaren, dass ein anderes Recht gelten
soll). Deutsche Gerichte würden unter Anwendung niederländischen Rechts zu dem
Ergebnis kommen, dass die Bank keinen Anspruch auf die vom Insolvenzverwalter
eingezogenen Kundenforderungen hat, weil die Sicherungsabtretung nach
niederländischem Recht unzulässig ist.
Anders die niederländischen Gerichte:
Diese würden deutsches Recht anwenden. Denn nach niederländischem internationalen Privatrecht wird die Wirksamkeit der
Abtretung nach dem Recht des Staats beurteilt, welches zwischen der Bank und
ihrem Kunden gilt. Da die Bank mit ihrem Kunden formularmäßig deutsches Recht
vereinbart haben wird, gilt deutsches Recht auch für die Frage, ob die
Abtretung wirksam ist. Die niederländischen Gerichte würden unter Anwendung
deutschen Rechts zu dem Ergebnis kommen, dass die Bank Anspruch auf die vom
Insolvenzverwalter eingezogenen Kundenforderungen hat, weil die
Sicherungsabtretung nach deutschem Recht zulässig ist.
Wie nun kann die Bank erreichen, dass
die niederländischen Gerichte über den Fall entscheiden und nicht die deutschen
Gerichte? Ganz einfach: Die Bank muss schneller sein als der
Insolvenzverwalter. Dadurch, dass sie den Insolvenzverwalter vor dem für den
Insolvenzverwalter zuständigen niederländischen Gericht verklagt, sichert sie
sich eine Entscheidung zu ihren Gunsten. Einer späteren Klage des
Insolvenzverwalters gegen die Bank vor dem für die Bank zuständigen deutschen
Gericht ist der Wind aus den Segeln genommen, da sich das später angerufene
Gericht für unzuständig erklären muss.
Fazit: Bei Insolvenz ihres
niederländischen Bankkunden kann sich die deutsche Bank ihre Rechte aus der
Sicherungsabtretung von Kundenforderungen durch sofortige Klage gegen den
niederländischen Insolvenzverwalter vor dem für ihn zuständigen
niederländischen Gericht sichern. Wichtig: Nicht erst abwarten, bis der
Insolvenzverwalter Geld eingezogen hat, sondern sofort nach Insolvenzeröffnung
Klage auf Feststellung erheben, dass der Insolvenzverwalter verpflichtet ist,
alle von der Sicherungsabtretung erfassten Kundenforderungen der Bank zum
Einzug zu überlassen bzw. alle eingezogenen Kundenforderungen an die Bank
auszukehren.
GENSCH - Anwaltsbüro für
niederländisches Recht.
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