Warenlager in den Niederlanden - Bestellung einer Sicherheit

 

Bietet der Kunde ein Warenlager in den Niederlanden als Sicherheit an, so gilt für die Bestellung von Sicherheiten das Recht der Niederlande. Denn maßgeblich für das anwendbare Recht ist, wo sich das Warenlager befindet. Eine Rechtswahl ist nicht möglich. Das heißt: Die Geltung deutschen Rechts für die Bestellung einer Sicherheit an dem Warenlager kann nicht vereinbart werden.

 

Das Recht der Niederlande verbietet die in Deutschland mögliche Sicherungsübereignung. Eine Sicherheit an einem Warenlager kann nur als Pfandrecht bestellt werden. Das setzt eine schriftliche Verpfändung und die Registrierung der Urkunde voraus. Wird die Verpfändung notariell beurkundet, so bedarf es keiner Registrierung.

 

 

GENSCH - Anwaltsbüro für niederländisches Recht.