Warenlager in den Niederlanden - Bestellung einer Sicherheit
Bietet der Kunde ein Warenlager in den
Niederlanden als Sicherheit an, so gilt für die Bestellung von Sicherheiten das
Recht der Niederlande. Denn maßgeblich für das anwendbare Recht ist, wo sich
das Warenlager befindet. Eine Rechtswahl ist nicht möglich. Das heißt: Die
Geltung deutschen Rechts für die Bestellung einer Sicherheit an dem Warenlager
kann nicht vereinbart werden.
Das Recht der Niederlande verbietet
die in Deutschland mögliche Sicherungsübereignung. Eine Sicherheit an einem
Warenlager kann nur als Pfandrecht bestellt werden. Das setzt eine schriftliche
Verpfändung und die Registrierung der Urkunde voraus. Wird die Verpfändung
notariell beurkundet, so bedarf es keiner Registrierung.
GENSCH - Anwaltsbüro
für niederländisches Recht.