Leistungsgrundsätze -
grenzüberschreitende Rechtsberatung (D/NL)
• Mandatsbearbeitung
nach deutschen Qualitätsstandards
•
Transparenz beim Preis: Abrechnung nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
(RVG)
• Deutsches
Recht gilt für das Mandatsverhältnis. Dadurch 2-facher Nutzen:
- 1. Kostenhaftung: keine persönliche
Haftung des auftraggebenden deutschen Anwalts für die
Honoraransprüche des beauftragten niederländischen Kollegen. (Nach § 29 Abs. 1
der Berufsordnung i.V.m. Ziff. 5.7 der Standesregeln
der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft (CCBE) haftet der deutsche
Anwalt für die Honoraransprüche des ausländischen Anwalts persönlich.)
- 2. Professionalität: die hohen
Anforderungen der deutschen Rechtsprechung an die Sorgfaltspflicht des Anwalts
gelten. Im Schadenfall drohen also nicht die Gefahren des unbekannten
niederländischen Anwaltshaftungsrechts.
GENSCH – Anwaltsbüro für
niederländisches Recht.