Leistungsgrundsätze - grenzüberschreitende Rechtsberatung (D/NL)

 

   Mandatsbearbeitung nach deutschen Qualitätsstandards

 

    Transparenz beim Preis: Abrechnung nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

 

 

   Deutsches Recht gilt für das Mandatsverhältnis. Dadurch 2-facher Nutzen:

 

     - 1. Kostenhaftung: keine persönliche Haftung des auftraggebenden deutschen Anwalts für die Honoraransprüche des beauftragten niederländischen Kollegen. (Nach § 29 Abs. 1 der Berufsordnung i.V.m. Ziff. 5.7 der Standesregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft (CCBE) haftet der deutsche Anwalt für die Honoraransprüche des ausländischen Anwalts persönlich.)

 

     - 2. Professionalität: die hohen Anforderungen der deutschen Rechtsprechung an die Sorgfaltspflicht des Anwalts gelten. Im Schadenfall drohen also nicht die Gefahren des unbekannten niederländischen Anwaltshaftungsrechts.

 

GENSCH – Anwaltsbüro für niederländisches Recht.