Unterhalt bei Scheidung deutsch-niederländischer Ehen - Tipps für deutsche Scheidungsanwälte
Geht die Ehe eines Deutschen mit einer Niederländerin
auseinander und zieht die niederländische Ehefrau in ihr Heimatland zurück, während
der deutsche Ehemann in Deutschland bleibt, so kann der Ehemann die Höhe seiner
Unterhaltsverpflichtungen beeinflussen.
Das Interesse des deutschen Ehemanns geht dahin,
Unterhaltsansprüche seiner niederländischen Ehefrau so gering wie möglich zu halten.
Hier besteht eine Möglichkeit zur Gestaltung: Wird der Scheidungsantrag in den
Niederlanden gestellt, gilt niederländisches Unterhaltsrecht; wird der
Scheidungsantrag dagegen in Deutschland gestellt, gilt deutsches
Unterhaltsrecht.
Ein Rechtsvergleich zeigt, dass das deutsche Recht
"unterhaltsfreundlicher" ist, also für den
Unterhaltsverpflichteten ungünstiger als das niederländische Recht. Dies
zeigt sich in Folgendem:
• Lebt die Ehefrau
dauernd mit einem anderen Partner in eheähnlicher Beziehung, geht ihr
Unterhaltsanspruch nach niederländischem Recht ein für allemal unter; er lebt
nicht wieder auf, wenn die eheähnliche Beziehung
der Ehefrau zerbricht.
• Darüber hinaus ist
der Unterhaltsanspruch nach niederländischem Recht befristet (höchstens 12
Jahre, ausgenommen Härtefälle).
• Hat die Ehe
nicht länger als 5 Jahre bestanden und ist sie kinderlos geblieben, so ist der
Unterhaltsanspruch an die Ehedauer gekoppelt.
• Niedrigere
Unterhaltssätze: Das niederländische Recht gewährt dem Unterhaltsverpflichteten
einen höheren Eigenanteil an seinem Einkommen als das deutsche Recht.
• Rückwirkende
Berücksichtigung verschlechterter Einkommenslage: Verschlechtern sich die Einkommensverhältnisse des
unterhaltspflichtigen deutschen Ehegatten, so kann er bei Geltung deutschen
Rechts nur durch sofortige Klage eine Herabsetzung des Unterhalts erreichen.
Eine rückwirkende Berücksichtigung der verschlechterten Einkommensverhältnisse
ist ausgeschlossen. Nach niederländischem Recht kann sich der Unterhaltsverpflichtete
dagegen Zeit lassen, da eine rückwirkende Korrektur der Unterhaltshöhe
unbeschränkt zulässig ist.
Der Ehemann muss in den Niederlanden
Scheidungsantrag stellen, um sich das für ihn günstigere niederländische
Unterhaltsrecht zu sichern. Insbesondere muss er einem Scheidungsantrag seiner
Ehefrau vor den deutschen Gerichten zuvorkommen. Denn das zuerst
angerufene Gericht entscheidet endgültig. Die niederländischen Gerichte sind
für einen Scheidungsantrag zuständig, wenn nach der Rückkehr der niederländischen
Ehefrau in ihr Heimatland 6 Monate verstrichen sind.
Der Ehemann, der diese
Gestaltungsmöglichkeit nicht wahrnimmt, riskiert unnötige Unterhaltsansprüche
seiner Ex-Frau. Der Anwalt des deutschen Ehemanns, der seinen Mandanten nicht
auf die Chancen eines Scheidungsantrags in den Niederlanden hinweist, macht
sich schadensersatzpflichtig in Höhe des unnötig gezahlten Unterhalts.
GENSCH - deutsch/niederländisches Anwaltsbüro.
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